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Im allgemeinen Ja. Aber man muss das am Schadenhergang entscheiden. Man verliert dann aber den Schadensfreiheitsrabatt, es erfolgt eine Rückstufung in den Prozenten der Vollkasko.
Sie könnten wechseln, werden aber wahrscheinlich Probleme bekommen. Der Versicherer kann den ersten Jahresbeitrag vor Abschluss des Vertrages verlangen.
Vorsatz ist in der Regel nicht mitversichert, ich kenne jedenfalls keine Gesellschaft. Schäden durch Tiere aller Art – empfehlenswert. Eine Gesellschaft empfehlen ist schwierig – das ist abhängig vom Einzelfall. Die ganzen Bedingungen wie beispielsweise Wohnort, Beruf und Jahres-km-Leistung spielen eine Rolle.
Die Regionalklasse richtet sich meines Wissens nach immer nach dem Wohnort.
Nach einer persönlichen Erfahrung am eigenen Leibe: Man bleibt auf dem Schaden sitzen.
Fragen Sie mal nach der Begründung, warum der Aufschlag berechnet wird. Im Zweifel empfehle ich einen Wechsel des Versicherers.
Ja. Sie müssen es der Versicherung melden. Und ja, vermutlich wird ein geringer Aufschlag im Rahmen der Kasko erhoben.
Das ist korrekt. Sie haben offenbar einen Tarif nach neuen Bedingungen. Und da zählt die Rückstufungstabelle des neuen Vertrages.
Weil nach wie vor viele Fragen zur Vollkasko kommen: Bitte lesen Sie die Antwort von Herrn Roemers oben. Sie müssen vergleichen, was die Vollkasko bzw. die Teilkasko kostet und welchen Zeitwert Ihres Autos Sie hier tatsächlich versichern.