Österreich hat tatsächlich die Regelung, dass Tankstellen die Spritpreise nur einmal am Tag erhöhen dürfen, nämlich um 12 Uhr mittags. Preissenkungen sind jederzeit erlaubt.
Details zur Entwicklung der „Spritpreisbremse“ in Österreich können Sie hier nachlesen.
Der Wortlaut der angesprochenen Verordnung:
Auf Grund der §§ 3 Abs. 1, 5 und 14 des Preisauszeichnungsgesetzes, BGBl. Nr. 146/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2011 und des § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 125/2013 und BGBl. I Nr. 202/2013, wird verordnet:
§ 1. Betreiber von Tankstellen haben Preise für Treibstoffe gemäß §§ 5 und 6 der Verordnung betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für Treibstoffe, BGBl. Nr. 813/1992 in der jeweils geltenden Fassung, auszuzeichnen. Eine Preiserhöhung ist an jedem Tag nur um 12.00 Uhr zulässig. Diese Preisauszeichnung ist nach Maßgabe der verfügbaren technischen Einrichtungen für die Preisumstellung unverzüglich vorzunehmen. Preissenkungen und damit verbundene Preisauszeichnungen dürfen jederzeit vorgenommen werden.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Jänner 2011 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft. (Änderung durch VO BGBl. II Nr. 75/2013)
Diese Verordnung gilt seit 1.1.2011 und wurde bis zum 31.12.2016 verlängert (siehe hier wo Sie auch viele weitere Informationen finden).
In Österreich ist die herrschende Meinung, dass sich die Regelung bewährt habe. Ein weiterer wichtiger Unterschied zu Deutschland: Die Mineralölsteuer in Österreich ist im EU-Vergleich niedrig. Bei Diesel haben 15 EU-Staaten eine höhere Mineralölsteuer, Eurosuper wird in 16 EU-Staaten höher besteuert. Am höchsten ist die Mineralölsteuer in den Niederlanden, Italien, Großbritannien, Griechenland und Deutschland.